CVT Reglement
Stand Januar 2005
CVT - Organisation
Erster Vorsitzender Frank Pauli
Oerlinghauser Str. 23-25
32108 Bad Salzuflen
05222-6292-0
0173-2555610
f.pauli@pauli-sanitaer.de
Zweiter Vorsitzender
& Kasse
Frank Ladwig
Fr. Ebert Str. 297
58566 Kierspe
02359-1522
0171-41 35 794
bvsladwig@t-online.de
Pressesprecher Hendrik Nieweg
Dietrichstr. 43
33335 Gütersloh
05241-743164
hendrik@nieweg.net
Auswertung Hendrik Nieweg / Frank Ladwig
Bankverbindung Volksbank Kierspe
BLZ: 458 614 34
Konto: 740 432 302
Technik Gremium
Hartmut Teutrine
Schloßstr. 2332108
Bad Salzuflen
Tel: 05222 - 85322
Mobil: 0171 - 3479343
Herbert Wehde
Emil von Behring Str. 44
30853 Langenhagen
Tel: 0511 - 776515
Fax: 0511 - 7248304
Mobil: 0172 - 5120223
Frank Pauli
Oerlinghauser Str. 23-25
32108 Bad Salzuflen
Tel: 05222-6292-0
Mobil: 0173-2555610
Bernhard Nieweg
Dietrichstr. 43
33335 Gütersloh
Tel: 05241 - 74566
Fax: 05241 - 743165
Mobil: 0172 - 5203424
Ulrich Spieker
Greiteler Weg 19
33102 Paderborn
Tel: 05251 - 33742
Mobil: 0170 - 3105151
Frank Ladwig
Fr. Ebert Str. 297
58566 Kierspe
Tel: 02359 - 1522
Fax: 02359 - 6382
Mobil: 0171 - 4135794
Horst Tinschert
Hansenstr. 21
32120 Hiddenhausen
Tel: 05221 - 66666
Fax: 05221 - 690982
Allgemeines
Der CVT ist als regionale Verbandsmeisterschaft anzusehen; die Veranstaltungen werden überwiegend im nördlichen Teil Deutschlands ausgetragen. Gestartet wird in insgesamt 16 Klassen:
  • 5 Klassen Originale Fahrzeuge
  • 5 Klassen Seriennahe Fahrzeuge
  • 5 Klassen Verbesserte Fahrzeuge
  • 1 Klasse Prototypen
Geländewagen - Trial ist eine Motorsportart, bei der es sich im wesentlichen um eine Prüfung auf Geschicklichkeit mit allradbetriebebenen Fahrzeugen im Gelände handelt. Die Zeit für das Befahren einer geländespezifischen Sektion ist praktisch freigestellt; Zeitvorgaben gibt es nicht. Die Sportart ist von hohem verkehrserzieherischem Wert.
Teilnehmer
  • Teilnehmen kann jeder, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist.
  • Es darf nur ein Beifahrer mitfahren, dieser muss mindestens 12 Jahre alt sein. Bei minderjährigen muss das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegen.
  • In der Jugendklasse dürfen Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren teilnehmen. Voraussetzung ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, eine ADAC Sportfahrerlizenz sowie ein Beifahrer mit Trialerfahrung.
  • Die Teilnahme ist nicht an eine Verbands- oder Vereinszugehörigkeit gekoppelt.
Nennungen
  • Die Nennung muss rechtzeitig vor der Veranstaltung erfolgen, der Nennungsschluss liegt im Ermessen des jeweiligen Veranstalters.
  • Mit einem Fahrzeug können maximal 4 Teilnehmer starten. Jeder Fahrer muss separat nennen und Nenngeld entrichten. Auf dem Nennungsformular müssen die Mehrfachstarter angegeben werden.
  • Mehrfachnennungen eines Starters sind nicht möglich.
  • Die zugeteilte Startnummer muss insbesondere für den Sektionsleiter deutlich sichtbar auf dem Fahrzeug angebracht werden.
  • Das Nenngeld beträgt bei fristgerechter Anmeldung E35,-. Die Höhe der Nachnenngebühr liegt im Ermessen des jeweiligen Veranstalters.
  • Mannschaftsnennungen sind kostenlos.
  • Nenngeld ist " Reuegeld "; es wird nur dann zurückerstattet, wenn der Veranstalter die Nennung ablehnt oder die Veranstaltung abgesagt worden ist.
Haftungsverzicht
Der Teilnehmer verzichtet durch seine Unterschrift für alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung erlittenen Schäden oder Unfälle auf das Recht des Rückgriffes gegen
  1. den Veranstalter, seine Mitglieder, Haupt- und Ehrenmitglieder, Beauftragte und Helfer.
  2. die anderen Teilnehmer und deren Helfer, sowie gegen eigene Helfer.
  3. Behörden oder irgendwelche Personen, die mittel- oder unmittelbar mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehen, insbesondere gegen den Grundstückseigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigten.
Außerdem bestätigt er, dass Ihm das Reglement des CVT hinreichend bekannt ist und erkennt es ohne Einschränkungen an. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den jeweiligen Veranstalter durch Unterschrift wirksam und betrifft Fahrer, Beifahrer und Fahrzeughalter.
Fahrzeuge / Versicherung
Es können Fahrzeuge in allen Klassen an den Veranstaltungen teilnehmen die
  • ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind
  • eine Oldtimerzulassung haben
  • eine gültige Sportgeräteversicherung haben
  • beim Veranstalter eine Tagesversicherung abgeschlossen haben
Überführungs- und Zollkennzeichen sind nicht erlaubt.
Allgemeine Sicherheit
Es besteht Helmpflicht und Gurtpflicht für Fahrer und Beifahrer in allen Klassen.
Die Gurte müssen ordnungsgemäß angelegt sein und zwar während der gesamten Dauer der Befahrung der Sektion.

In den Klassen Original und Serie müssen mindestens Beckengurte angelegt werden. Dreipunktgurte dürfen als Beckengurte benutzt werden. Für die Klassen Verbessert und Prototypen sind Hosenträger-, 4- oder 5-Punktgurte Pflicht.

Die Helme müssen der DIN Norm für den Straßenverkehr entsprechen.

Bei der Fahrzeugabnahme wird eine Funktionsprüfung der Lenkung, der Bremse und der Sicherheitsgurte durchgeführt.

Offene Fahrzeuge müssen einen Überrollbügel oder Käfig aufweisen.

Bei Original und Seriennahen Fahrzeugen darf der Windschutzscheibenrahmen weder abgeklappt noch entfernt werden.

Bei verbesserten Fahrzeugen und Prototypen ist ein Überrollkäfig in den entsprechenden Abmessungen ( siehe Fahrzeugregeln ) vorgeschrieben.

Alle Fahrzeuge müssen vorne und hinten eine Abschleppöse besitzen.
Der Durchmesser sollte mindestens 50mm betragen.
Eine farbliche Kennzeichnung wäre wünschenswert.

Bergegurt und entsprechende Schäkel sollten mitgeführt werden.


Bei nicht vorhandenen oder entfernten Seitentüren sind Halbtüren zwingend vorgeschrieben und zwar auch dann, wenn das Fahrzeug serienmäßig ohne Türen ausgeliefert wurde. Sie müssen so beschaffen sein, dass das Herausstrecken eines Beines im Falle eines Kippen des Fahrzeuges nicht möglich ist. Ihre Höhe muß mindestens 10cm über der höchsten Stelle der unbelasteten Sitzoberfläche liegen. Ketten oder Rohre sind nicht zulässig.

Die Halbtüren sollten aus einem splitterfreien Material sein.

Das mitführen eines Feuerlöschers wird empfohlen.

Die maximale Geräuschentwicklung darf max. 98 dB(A) betragen.
( Nahfeldmeßmethode )

Ein Fahrzeug, von dem durch seine Konstruktion besondere Gefahren ausgehen können, kann vom Technischen Komitee von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Beschreibung der Fahrzeuggruppen
Gruppe Original Fahrzeuge

Die Fahrzeuge müssen in dem Zustand starten, in dem sie serienmäßig vom Werk ausgeliefert wurden. Nicht zugelassen sind Wettbewerbsverbesserungen (modifiziertes Fahrwerk o.ä.) Erlaubt sind Verzierungsein- und anbauten wie z.B. Rammschutz, Seitenschweller, Sidepipes und Schmutzfängern. Der Lenkradknauf ist freigestellt.

Türen, Dach
Harttop, Plane und Spriegel dürfen vor der Fahrzeugabnahme entfernt werden.

Sperren
Manuell schaltbare Sperren, Automatiksperren und Traktionskontrollen sind erlaubt, wenn das Fahrzeug serienmäßig nur mit diesen Hilfen ausgeliefert wurde. Hierbei erfolgt eine Korrektur des HCF um -15%. Ist die Automatiksperre, manuelle Sperre oder Traktionskontrolle als Zubehör eingebaut, erfolgt eine Einstufung in die Klasse Seriennahe ( bei Hinterer Sperre ) bzw. Verbesserte ( bei 2 Sperren und Traktionskontrolle ) Fahrzeuge.

Jedes Fahrzeug der Gruppe Original erhält einen Handicap - Faktor ( HCF ), der sich nach Radstand, Länge und Breite, gemessen an der Karosserie errechnet. Nachträgliche Anbauteile werden hier nicht berücksichtigt.

Geschlossene Fahrzeuge erhalten einen Bonus von 10%. Der HCF ist im Anhang A Fahrzeuggruppen für jeden Fahrzeugtype angegeben. Nicht aufgeführte Fahrzeuge werden bei der Technischen Abnahme vermessen und der Handicapfaktor nach Anhang B Fahrzeuggruppen errechnet.
Gruppe Seriennahe Fahrzeuge

Die Fahrzeuge müssen in dem Zustand starten, in dem sie serienmäßig vom Werk ausgeliefert wurden. Der Lenkradknauf ist freigestellt.

Räder/ Reifen
Die Reifen und die Räder sind freigestellt, Spurverbreiterungen sind erlaubt.
Nicht erlaubt sind Wettbewerbsreifen wie Igel, Noppen oder Ackerschlepper, auch wenn sie Straßenzulassung haben. Ketten sind verboten.

Motor
Erlaubt sind Motoren mit einer Mehrleistung von max. 10 PS und / oder 10% und einem vergrößerten Hubraum um 300 cm3 oder 10 % im Vergleich zum Serienaggregat. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an das Technische Komitee.

Türen/Dach
Hardtop, Plane, Spriegel, Reserverad sowie die Heckklappe dürfen vor der Fahrzeugabnahme entfernt werden. Eine Halbtür ( siehe allgemeine Sicherheit) muß vorhanden sein.

Stoßstange
Die Original Stoßstange darf entfernt oder gegen eine nicht Serienmäßige Stoßstange ausgetauscht werden.

Bremsen
Die fachgerechte Umrüstung auf Scheibenbremsen ist erlaubt. Bis auf diese Ausnahme müssen die Bremsen sich im Originalzustand befinden.

Aufhängung
Aufhängung und Federaufnahmepunkte dürfen nicht verändert werden, auch die Aufnahmepunkte der Stoßdämpfer nicht. Stoßdämpfer dürfen nur gegen für das Fahrzeug zugelassene Stoßdämpfer ausgetauscht werden.

Federn
Das Aufsprengen der Feder, längere Federgehänge, Body- und Suspensionslift sind erlaubt.

Beleuchtung
Die Beleuchtungskörper müssen vorhanden sein, sofern sie sich nicht in der Stoßstange befinden.

Sperren
Manuell schaltbare Sperren, Automatiksperren und Traktionskontrollen sind erlaubt, wenn das Fahrzeug serienmäßig nur mit diesen Hilfen ausgeliefert wurde. Hierbei erfolgt eine Korrektur des HCF um -15%. Ist die Automatiksperre, manuelle Sperre oder Traktionskontrolle an der Vorderachse als Zubehör eingebaut, erfolgt eine Einstufung in die Klasse Verbesserte ( bei 2 Sperren und Traktionskontrolle ) Fahrzeuge.

Lenkung
Die Lenkanschlagschrauben dürfen entfernt werden, eine ordnungsgemäße Umrüstung auf Servolenkung ist erlaubt.
Nicht erlaubt ist aus Sicherheitsgründen das Frei- schleifen oder -fräsen an den Achskörpern.

Bügel
Fahrzeuge mit offenem Dach ( nicht Hardtop ) müssen generell mit einem fachgerecht ausgeführten und installierten Überrollbügel ausgerüstet sein. Dieser muss mit dem Fahrzeug fest verschraubt oder verschweißt sein. Die original Außenabmessungen müssen an A- und B-Säule, sowie unterhalb der Gürtellinie des Autos erhalten bleiben.

Die Windschutzscheibe darf entfernt werden, wenn die Fahrzeuginsassen mit einem stabilen Rohrrahmen geschützt sind. Der Scheibenrahmen darf nicht abgeklappt oder entfernt werden.

Der Anbau einer "Willis-Front" am Suzuki LJ 80 ist dann erlaubt, wenn die Länge und Breite der Original-Front eingehalten werden.
Gruppe Verbesserte Fahrzeuge

Sicherheitsgurte
Vorgeschrieben sind mindestens Hosenträgergurte, bei Automatikgurten muss die Funktion gegeben sein. Die Gurte sind ordnungsgemäß anzulegen.

Karosserie / Aufbau
Die Originalabmessungen von Karosserie und Trägerrahmen, Länge und Breite müssen erhalten bleiben. Oberhalb der Gürtellinie darf die Karosserie verändert werden, die Gürtellinie ist wie folgt definiert : vorne die Linie an der die Motorhaube aufliegt. Hinten und seitlich die Bordwand bei offenen Fahrzeugen; bei geschlossenen Fahrzeugen, sofern keine serienmäßige offene Version existiert, die Unterkante der Seiten und Heckfenster. Der Reserveradhalter, Beleuchtung, Blinker und Türgriffe dürfen entfernt werden.

Bügel
Fahrzeuge die offen gefahren werden können, müssen einen fest und sachgerecht installierten Überrollkäfig aufweisen. Dieser muss ausreichend Schutz für Fahrer und Beifahrer bieten; d.h. der Bügel muss bei aufrechter Sitzposition den Fahrer und Beifahrer vollständig abdecken.

Reifen / Räder
Die Reifen und die Räder sind freigestellt, Spurverbreiterungen sind erlaubt.
Nicht erlaubt sind Ackerschlepper und Ketten

Motor
Der Motor ist freigestellt

Getriebe/Zwischengetriebe
Das Antriebssystem ( permanent, zuschaltbar ) darf nicht verändert werden.
Schaltgetriebe und Zwischengetriebe sind freigestellt.
Das Abschalten einzelner Räder oder Achsen ist verboten, es sei denn es entspricht der Serie.

Achsen
Der Achskörper muss der Serie entsprechen.
Die Achsübersetzung ist freigestellt.
Der Achsabstand darf nicht verändert werden
Pneumatische, hydraulische und mechanische Niveauanlagen sind verboten, es sei denn, sie entsprechen der Serie.

Aufhängung
Das Originalfedersystem ( Blattfeder, Schraubfeder, Drehstabfeder, Luftfederung ) muss bestehen bleiben.
Die original Federn und Stoßdämpfer dürfen gegen andere Federn und Stoßdämpfer ausgetauscht werden.
Tank
Der Kraftstofftank ist freigestellt. Er muss fest eingebaut sein und durch eine feuerfeste Wand vom Fahrgastraum getrennt sein. Der Originaltank darf entfernt werden.

Sperren
Differentialsperren vorne und hinten sind erlaubt, Traktionskontrolle ist erlaubt.
Gruppe Prototypen

Sicherheitsgurte
Vorgeschrieben sind mindestens Hosenträgergurte, bei Automatikgurten muß die Funktion gegeben sein. Die Gurte sind ordnungsgemäß anzulegen.

Aufbau
Alle Fahrzeuge der Gruppe Prototypen müssen mindestens 2 Achsen und mindestens 4 gummibereifte Räder haben.

Karosserie
Die Karosserie muss einwandfrei gearbeitet sein und darf keinesfalls nur behelfsmäßiger Natur sein, sie darf keine scharfen Kanten aufweisen. Die Karosserie muss fest, starr und undurchsichtig sein. Sie muss alle mechanischen Elemente vollständig abdecken. Vorne muss die Karosserie bis min. zur Höhe der Lenkradmitte und nicht weniger als 42 cm über die Sitzbefestigung reichen. Seitlich muss die Karosserie den Insassen ausreichend Schutz bieten. Dazu muss sie bis zu einer Höhe von mindestens 10cm über der höchsten Stelle der unbelasteten Sitzoberfläche liegen. Der Fahrgastraum muss eine geschlossene Bodenplatte haben.

Bügel
Dieser muss ausreichend Schutz für Fahrer und Beifahrer bieten; d.h. der Bügel muss bei aufrechter Sitzposition den Fahrer und Beifahrer vollständig abdecken.

Reifen / Räder
Die Reifen und die Räder sind freigestellt.
Nicht erlaubt sind Ketten.

Motor
Der Motor ist freigestellt

Tank
Der Kraftstofftank ist freigestellt. Er muss fest eingebaut sein und durch eine feuerfeste Wand vom Fahrgastraum getrennt sein.

Sperren
Differentialsperren vorne und hinten sind erlaubt, Traktionskontrolle ist erlaubt.

Bremsen
Die Bremsanlage ist freigestellt, es muss eine funktionsfähige Betriebsbremse vorhanden sein.

Sitze
Sitze müssen feste mit der Karosserie verschraubt sein, es müssen mindestens Sitze mit Kopfstützen sein.

Motorraum
Zwischen Motor- und Fahrgastraum muss eine flüssigkeitsdichte und feuerfeste Wand eingebaut sein.
Fahrzeugregeln
Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen der Veranstaltungsleitung und der Sektionsleiter zu halten. Das Befahren der Sektionen erfolgt von A nach E. Das letzte Tor muss in der gleichen Fahrtrichtung befahren werden wie das erste; in den dazwischenliegenden Toren ist die Fahrtrichtung freigestellt, d.h. das Wenden in der Sektion ist erlaubt. Der Veranstalter kann eine "Rückwärts-Sektion" vorgeben.

Bei einem schwerwiegenden Defekt - das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig - darf mit einem Fahrzeug der gleichen Klasse weitergefahren werden. Der Fahrzeugwechsel ist dem Schiedsgericht anzuzeigen.

Weitere Vorschriften können bei der Fahrzeugbesprechung bekannt gegeben werden. Nichtbefolgung der Anweisungen kann zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Über strittige Fragen sowie Proteste entscheidet ein Schiedsgericht bestehend aus drei Personen, die bei der Fahrerbesprechung benannt werden. Ein Schiedsrichter gehört dem veranstaltenden Verein an.
Sektionen und Bewertung
Anzahl der Sektionen:

Für Original- und Serienfahrzeuge: mindestens 8
Für Verbesserte Fahrzeuge: mindestens 10, davon mindestens 2 speziell für verbesserte Fahrzeuge
Für Prototypen: wie für verbesserte Fahrzeuge sowie zusätzlich mindestens 2 Sektionen für Prototypen
Jede Sektion besteht aus zehn Toren mit einer Breite von mindestens 220 cm und einem Abstand von mindestens 500 cm. Die seitliche Begrenzung der Sektion wird mittels Trassenband markiert, welches auf jeder Seite - soweit möglich - mindestens 250 cm von der gedachten Fahrlinie entfernt ist.

Original-/Seriensektionen sind vom Veranstalter vor dem Trial abzufahren.
Bewertung
Strafpunkte

1 Punkt Stehen bleiben
8 Punkte Rückwärts Fahren, -Rollen, -Rutschen
20 Punkte Torstange berührt, Markierung fällt
40 Punkte Torstange umgefahren
80 Punkte Sektionsabbruch; nach Abbruch für jedes nicht durchfahrenes Tor
80 Punkte Zerreißen des Absperrbands bzw. Überfahren der Begrenzungspfosten
1000 Punkte Nichtbefahren der Sektion und Maximum
Hinweis:

Nach dem Zerreißen des Absperrbands bzw. dem Überfahren der Begrenzungspfosten darf die Sektion nicht verlassen werden, d.h. ein Teil des Fahrzeugs muss sich noch in der Sektion befinden; das vollständige Verlassen der Sektion führt zum Abbruch.

Die Anzahl der Versuche zwischen zwei Toren ist auf drei begrenzt. Bei einem Wiederholungsversuch darf ein bereits befahrenes Tor nicht außen umfahren werden. Fährt der Fahrer beim Rückwärtsfahren neben ein bereits durchfahrenes Tor, so darf die Vorderkante des Fahrzeugs nicht hinter die gedachte Linie zwischen den beiden Torstangen kommen (analog für Vorwärts) Ein Tor gilt als durchfahren, wenn das Fahrzeug das Tor mit seiner gesamten Länge passiert hat.

Anfang und Ende jeder Sektion sind mit einem A- bzw. E-Schild gekennzeichnet. Die Sektion beginnt am A-Schild, d.h. das Fahrzeug muss zum Start in die Sektion mit der Vorderkante am A-Schild stehen. Das A-Schild sollte etwa eine Fahrzeuglänge vor dem ersten Tor stehen. Bei einem Wiederholungsversuch darf die Vorderkante des Fahrzeugs das A-Schild nicht passieren.

Die Vergabe der Strafpunkte wird vom Sektionsleiter vorgenommen. Unstimmigkeiten müssen unmittelbar im Beisein der Beteiligten und, falls erforderlich, mit dem Technischen Gremium geklärt werden.
Tageswertung / Jahreswertung

Klassensieger eines CVT - Laufs ist der Teilnehmer mit der geringsten Punktzahl, Mannschaftssieger ist die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl nach der ONS-Liste. Ein Verein besteht aus beliebig vielen Fahrern eines Vereins oder einer Interessengemeinschaft. Bei mehr als drei Mannschaftsmitgliedern werden die drei besten Fahrer nach ONS-Liste ermittelt. Die Ergebnisse jedes Vereins in der laufenden Saison werden addiert. Maximal 75 % aller veranstalteten Läufe werden gewertet. Als Streichergebnis fallen dann die jeweils schlechtesten Ergebnisse oder Nullergebnisse aus der Jahreswertung heraus; werden z.B. 10 Läufe gefahren, so kommen 8 in die Wertung und 2 gelten als Streichergebnisse. Bester Verein ist jener, der nach der letzten Veranstaltung die meisten Punkte gesammelt hat.

Zusätzlich zur CVT - Mannschaftswertung gibt es eine CVT - Einzelmeisterschaft. Bedingung ist, dass sich der Teilnehmer bei mindestens drei CVT - Läufen platziert. Die bei den Veranstaltungen aufgrund der tatsächlichen Platzierungen unter allen Teilnehmern einer Klasse, nach der ONS - Liste ermittelten Punkte werden addiert. Der Fahrer mit den meisten Punkten am Saisonende ist der Einzelmeister seiner Klasse.

Für die Mitglieder von veranstaltenden Vereinen findet ebenfalls der Veranstalterbonus Anwendung. Urkunden oder Pokale für die Einzelmeister und Mannschaftssieger des Jahres werden nur bei der Abschlusssiegerehrung vergeben.

Ein Drittel der Starter in jeder Klasse sowie ein Drittel der Mannschaften erhalten einen Pokal.


Gemeinschaftwertung CVT / GTG

Nimmt ein Fahrer an einem oder mehreren GTG Läufen teil, könne die 3 besten Ergebnisse aus den GTG- Läufen in die CVT Wertung eingebracht werden.
Werbung
Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, für die Zeit der Veranstaltung, die Sponsorenwerbung des Veranstalters auf Motorhaube und Seitenflächen anzubringen. Gegebenenfalls ist eine freie Fläche am Fahrzeug für diesen Zwech vorzusehen oder freizumachen. Werbung die in direkter Konkurrenz zu den Sponsoren steht, ist zu entfernen oder abzudecken.
Schlusswort
Streitigkeiten die sich aus dem Wortlaut des Reglements ergeben, entscheidet die Jury ( G7 ) des CVT.
Club Vergleichs Trial